Handy ohne Vertrag
Die meisten Handys werden bei uns mit dem Abschluss eines Laufzeitvertrags „erworben“. Der Grund sind die teilweise hohen Subventionierungen, die den Kunden zum Abschluss eines Vertrages bringen sollen.
Dadurch kann der Kunde normalerweise ein einfacheres Mobiltelefon kostenlos oder sogar ein teures Luxushandy zu einem sehr günstigen Zuzahlungspreis bekommen. Er muss nur einen -meist über zwei Jahre laufenden – Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter abschließen.
Letztendlich bezahlt er dann das Handy über die im Vertrag enthaltenen Gebühren und hohen Tarife zumindest teilweise an den Anbieter ab.
In anderen Ländern gibt es diese Art der Subventionierung von Handys nicht, sondern der Kunde muss sich sein Handy einfach im Handel kaufen. Dafür sind in diesen Ländern die Gesprächstarife vergleichsweise niedrig.
Ein Handy ohne Vertrag ist also letztendlich ein im Handel, ohne Abschluss irgendeiner Art von Mobilfunkvertrag, gekauftes Mobiltelefon.
Ein solches Handy benötigen man zum Beispiel, wenn man per Prepaid-Karte telefonieren will. Denn nur wenige der Prepaid-Anbieter, vor allem der Discounter, bieten ein günstiges, also subventioniertes Handy an.
Ein anderer Grund ist, dass viele der subventionierten Handys ein „branding“ haben, also nicht nur mit dem Logo des Anbieters ausgestattet sind, sondern teilweise auch besondere Softwarefunktionen, die auf das Angebot des jeweiligen Providers zugeschnitten sind, haben. Oder es sind einfach manche Funktionen des Handy-Modells nicht verfügbar.
Das können man nur dadurch umgehen, dass man eben dieses Handymodell im freien Handel erwirbt.
Ein anderer Vorteil ist, dass man beim Abschluss eines Handyvertrages besser verhandeln kann. So kann beispielsweise die Mindestvertragslaufzeit verkürzt werden – oder ganz weg fallen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag ohne die sonst meist fällige Grundgebühr abgeschlossen wird – schließlich muss der Anbieter kein Handy finanzieren.
Andererseits entfällt natürlich die Möglichkeit des billigen oder kostenlosen Handy-Wechsels jeweils zum Laufzeitende des Vertrages.
Somit muss jeder Kunde für sich entscheiden, ob er sich ein subventioniertes Mobiltelefon mit einem Vertrag besorgt, oder sich eine freie Vertragsgestaltung durch den Kauf eines eigenen Handys im Handel oder im Shop für Werbemittel ermöglicht.