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07.02.09 20:44 Alter: 3 Jahre

Schiedsstellen

Egal ob mit Banken, Vesicherungen, dem Telefonprovider oder wegen einer Reparatur, immer wieder kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über irgendwelche Verträge.

Kann man mit der Gegenseite selbst keine Einigung erzielen, folgt der Weg zum Rechtsanwalt und gegebenenfalls zu Gericht. Nicht nur eine teure, sondern meist auch eine langwierige Prozedur. Gerade wenn die Streitigkeiten im Klageweg bis zum Gericht gelangen, denn diese sind mit Zivilprozessen überlastet und die Wartezeit auf einen Termin ist dementsprechend lang.

 

Erleichterung und Abhilfe sollen hier die von verschiedensten Institutionen eingerichteten Schiedsstellen bringen.

Die Schiedsstelle ist eine private Einrichtung, die ohne Mitwirkung des Staates zusammen tritt und durch Abrede mit den strittigen Parteien eine Einigung erzielt. Die Regelungen über das Verfahren liegen bei den Parteien, sollte eine derartige Regelung nicht getroffen sein, so gilt die Zivilprozessordnung. Die Zusammensetzung der Schiedsgerichte kann unterschiedlich sein.

Die Schiedsstellen sind normalerweise von in der Sache kompetenten Fachleuten besetzt und sorgen somit für sachgerechte Entscheidungen und eine Verfahrensbeschleunigung, was gerade bei hohen Streitwerten enorme Kosten einsparen kann.

Zudem sind Schiedsstellen nicht öffentlich, so dass dort auch vertrauliche Themen behandelt werden können ohne publik zu werden.

Nicht möglich eine Schiedsstelle anzurufen ist, wenn das Verfahren bereits bei Gericht liegt, bereits eine andere Schiedsstelle angerufen ist oder die Sache verjährt ist.

 

Und, was besonders wichtig ist, wenn Sie nicht mit dem Spruch der Schiedsstelle einverstanden sind, können Sie immer noch den normalen Klageweg vor Gericht gehen.

 

So haben z.B. die verschiedenen Banken jeweils Schiedsstellen eingerichtet, die Privatbanken, die Genossenschaftsbanken, die Sparkassen oder auch die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Anwaltskammern und andere mehr. Für alle Streitigkeiten und Beschwerden der ehemaligen Staatsbetriebe Post, Bahn und Telekom ist die in Bonn ansässige „Regulierungsbehörde“ zuständig.

Informationen zu den einzelnen Schiedsstellen und auch zum Verfahren an sich finden Sie imInternet.


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